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ArbG Mainz, 31.05.2022 - 1 Ca 1515/21 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 31.05.2022 - 1 Ca 1515/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 231/22
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 231/22
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Drohung - Interessenabwägung - …
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - 1 Ca 1515/21 - vom 31. Mai 2022 unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten teilweise abgeändert, soweit der Weiterbeschäftigungsantrag des Klägers abgewiesen worden ist und die Beklagte verurteilt, den Kläger als Referenten zu den bisherigen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses weiter zu beschäftigen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 31. Mai 2022 - 1 Ca 1515/21 - die Klageanträge zu 2) und 3) abzuweisen, sowie der Widerklage stattzugeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - 1 Ca 1515/21 vom 31. Mai 2022 abzuändern, soweit der Klageantrag zu 4) abgewiesen wurde und die Beklagte zu verurteilen, den Kläger als Referenten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu beschäftigen.